Bürgerbegehren Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße       
 


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Mit Beschlussvorlage  (Nr. X/1718, TOP 10 Sitzung des Stadtrates am 29.10.2025, "Abbau Containeranlage Krischerstraße") beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, die Containeranlage an der Krischerstraße bis zum Ende des Jahres 2025 freizuziehen. 

Stellungnahme Abbau
2025_10_29_10_Stellungnahme Abbau.pdf (122.86KB)
Stellungnahme Abbau
2025_10_29_10_Stellungnahme Abbau.pdf (122.86KB)
Beschlussvorlage
Vorlage_Abbau.pdf (179.14KB)
Beschlussvorlage
Vorlage_Abbau.pdf (179.14KB)
Tagesordnung
20251020-Amtsblatt-27.pdf (105.71KB)
Tagesordnung
20251020-Amtsblatt-27.pdf (105.71KB)

Der Rat der Stadt Monheim hat am 20.03.2024 mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelehnt.  Dagegen wurde am 16.04.2024 Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Stellungnahme Klage
2024_05_Stellungnahme_BB.pdf (96.42KB)
Stellungnahme Klage
2024_05_Stellungnahme_BB.pdf (96.42KB)



Mit einer gemeinsamen Presseerklärung vom 05.12.2023 unterstützen alle vier demokratisch gewählten Oppositionsparteien des Monheimer Stadtrats unser Anliegen.


Am 22. November 2023 haben wir bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens gestellt mit der Sachfrage:

„Soll der Ratsbeschluss vom 20.09.2023, TO Pkt.22, Beschlussvorlage X/1086 vom 07.09.2023 iVm. Antrag zur Sache der PETO Fraktion Punkt3.) "Container Krischerstraße" aufgehoben werden, die Containeranlage an der Krischerstraße unverzüglich abgebaut und das gesamte Gelände dem rechstkräftigen Baubeschluss vom 20.12.2017 (Beschlussvorlage IX/1298) entsprechend als Schulgelände nutzbar gemacht werden?"*

*(Wir mussten unsere Fragestellung nach Hinweisen der Verwaltung anpassen.)


Wie geht es nun weiter?

  • Wir haben am eine formale Vorprüfung der Unterschriftenliste durch die Verwaltung / den Stadtrat beantragt (ob alle erforderlichen Angaben wie z.B. Frage, Begründung, Kostenschätzung etc. korrekt enthalten sind). Dieser Antrag wurde zusammen mit 43 Unterschriften der Stadtverwaltung am 01.12.2023 vorgelegt. 
  • Zeitgleich haben wir mit der Unterschriftensammlung angefangen.
  • Lt. Verwaltung werden 2.299 Stimmen für unser Anliegen benötigt.
  • Am 29.12.2023 haben wir bei der Stadtverwaltung 449 Listen mit 4.004 Unterschriften eingereicht. Zusammen mit den Unterschriften des Antrag vom 01.12.2023 liegen der Stadt somit insgesamt 4.047 Unterschriften zur Prüfung vor. Nach Prüfung durch die Verwaltung wurden 3.707 Unterschriften als gültig anerkannt. Damit wurde die benötigte Anzahl von 2.299 Unterschriften innerhalb von knapp 4 Wochen weit überschritten.
  • Der Stadtrat hat am 20.03.2024 mit den Stimmen der PETO-Mehrheitsfraktion und gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelehnt.


Über den aktuellen Stand halten wir Sie hier auf dem Laufenden.


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