Bürgerbegehren Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße       
 

Warum ein Bürgerbegehren / Bürgerentscheid?

Seit 1994 haben Bürger:innen in NordrheinWestfalen die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid über Themen auf kommunalpolitischer Ebene abzustimmen. Damit können nicht nur die gewählten Rats- und Kreistagsmitglieder, sondern alle stimmberechtigten Bürger:innen in Einzelfällen über Sachfragen abstimmen.

Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie, bei dem Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinde oder Stadt die Möglichkeit haben, eine demokratische Wahl über eine bestimmte Frage oder ein bestimmtes Anliegen zu initiieren. Hierbei sammeln sie im ersten Schritt handschriftlich Unterschriften von Mitbürgern, um eine bestimmte Anzahl an Unterstützerunterschriften zu erreichen. Wenn eine ausreichende Anzahl an Unterschriften gesammelt wird, kann das Anliegen in der Gemeinde oder Stadt zur Abstimmung gestellt werden, normalerweise in Form eines Bürgerentscheids, das heißt im Rahmen einer offiziellen und geheimen Wahl. Wichtig ist dabei, dass die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren im ersten Schritt vollständig und leserlich ausgefüllt sind, da sie einer Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung unterzogen werden. 

Mit der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens drücken Sie KEINE Meinung für oder gegen das Anliegen aus, sondern äußern lediglich den Wunsch nach einer basisdemokratischen, geheimen Wahl!

Weitere Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden finden Sie  auf der Homepage des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“.