Bürgerbegehren Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße       
 
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Das Wohl und die Bedürfnisse unserer Kinder liegen uns am Herzen. Gleichermaßen heißen wir geflüchtete Menschen in unserer Mitte herzlich willkommen. Sowohl der Raum für Schülerinnen und Schüler als auch Unterkünfte für geflüchtete Menschen haben eine wichtige Bedeutung.
Mit unserem Bürgerbegehren setzen wir uns dafür ein, dass das Schulgelände an der Krischerstraße nach Jahren der Bauzeit endlich fertiggestellt wird. Wir setzen uns für die Umsetzung der dort befindlichen Container ein, die augenblicklich 1.200 qm des Schulgeländes blockieren. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass geflüchteten Menschen eine vernünftige Unterbringung in Monheim bekommen. Einen Ort, der ihnen den Raum bietet, anzukommen. Diesen Raum haben sie dort nicht. Daher können wir weiterhin nicht nachvollziehen, wieso in der „Stadt für Alle“ und der „Hauptstadt für Kinder“ das „Eine“ ausschließlich zu  Lasten "des Anderen" erfolgen soll.

Am 20.09.2023 hat der Monheimer Stadtrat beschlossen, dass die Container auf dem Schulgelände Lottenstraße / Krischerstraße entgegen dem Baubeschluss nicht zum Ende der Bauphase demontiert werden, sondern auf unbestimmte Zeit dort verbleiben sollen. Die Container, deren Fläche 1.200 qm Schulgelände blockieren, wurden während der Bauphase der Schulen übergangsweise für den Schulbetrieb genutzt. Sie sollen nun umgebaut werden und unbefristet als Unterkunft für geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Schulgelände an der Krischerstraße für mehr als 600 Kinder an drei Einrichtungen endlich gemäß Baubeschluss aus 2017 fertiggestellt wird. Dieser Beschluss sah auf der jetzt blockierten Fläche dringend benötigte Freifläche vor. Hierzu haben wir als betroffene Eltern von Kindern am Schulzentrum das Bürgerbegehren „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“ initiiert.

Sollte der Stadtrat der Stadt Monheim den Beschluss fassen, dass dieses Bürgerbegehren unzulässig ist, können wir (endlich) den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht einschlagen und dafür streiten, dass alle wahlberechtigten Monheimer BürgerInnen die Möglichkeit bekommen, demokratisch über unser Anliegen abzustimmen.

Bisher konnten wir das Bürgerbegehren aus den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit ganz viel ehrenamtlicher Unterstützung voranbringen. Für die zahlreiche und tatkräftige Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken. Da wir für die Vorbereitung der nun kommenden Schritte allerdings in Vorleistung treten müssen, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wenn auch Sie die kommenden Schritte des Bürgerbegehrens finanziell unterstützen möchten können Sie uns Ihre Spenden über die Plattform......... zukommen lassen. Herzlichen Dank!

Unsere Motivation und unsere Haltung

Mit einem Beschluss aus September 2023 will der Monheimer Stadtrat die Umsetzung eines offiziellen Baubeschlusses umgehen: Der Containerriegel, der eine Fläche von 1.200 qm blockiert, soll stattdessen auf dem Schulgelände erhalten bleiben. Obwohl er heute nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt wird und die Nutzung der dringend benötigten Freifläche verhindert. Die Container sollen als Lebensraum für geflüchtete Menschen dienen und ein Umzug auf Nicht-schulisches Gelände wurde im September als zu teuer und später als gar nicht umsetzbar bewertet. Wobei der Bürgermeister bis heute keine Auskunft darüber gibt, wer wann welche Flächen überhaupt geprüft und bewertet haben will.

Im Gegensatz zur Mehrheitsfraktion Peto sind wir fest davon überzeugt, dass SOWOHL ein vollständiges Schulgelände ALS AUCH eine ordentliche Unterkunft für geflüchtete Menschen in Monheim möglich sind. SOWOHL die Flächen ALS AUCH die finanziellen Mittel sind vorhanden. Wir sehen die Verwaltung der Stadt Monheim und die gewählten Ratsvertreter in der Verantwortung, eine verantwortungsvolle Lösung herbeizuführen, die nicht die Bedürfnisse von Schulkindern und geflüchteten Menschen gegeneinander ausspielt, sondern den Bedürfnissen beider Gruppen gerecht wird.

Warum wir erst jetzt juristisch aktiv werden können

Der Stadtrat wird, sofern der Tagesordnungspunkt nicht abermals verschoben wird, erst nach mehr als 3 Monaten über den Antrag auf Vorprüfung (eine Beschlussfassung hätte innerhalb von acht Wochen erfolgen müssen) sowie über das Bürgerbegehren und die Unterstützung von über 4.000 BürgerInnen der Stadt Monheim entscheiden.

Die Stadtverwaltung und die Mehrheitsfraktion im Rat haben uns bis zum jetzigen Zeitpunkt einen ordentlichen Ratsbeschluss über unsere Anträge verweigert, wissend, dass wir nur gegen einen ordentlichen Ratsbeschluss juristische Schritte einleiten können. Anstatt für alle BürgerInnen der Stadt Monheim schnell auch juristische Klarheit zu schaffen, wird die derzeitige Hängepartie künstlich in die Länge gezogen.

Wir haben mit dieser Haltung und dem daraus folgenden Handeln der Stadtverwaltung sowie der Mehrheitsfraktion im Stadtrat aufgrund der bisherigen Kommunikation zum Anliegen unseres Bürgerbegehrens gerechnet. Nach den öffentlichen Ausführungen des Bürgermeisters wird sich an dieser Haltung seitens der Stadtverwaltung trotz all unserer Hoffnung auf einen ordentlichen Dialog, auch nichts ändern. Deswegen gehen wir davon aus, dass wir den Verwaltungsgerichtsweg gehen müssen, um die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens aufzuzeigen und zu erstreiten. Erst mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat können wir juristische Schritte für eine neutrale Überprüfung einleiten.

Warum wir vom Erfolg eines Bürgerbegehrens überzeugt sind

Mehr als 4.000 Monheimer Bürger und Bürgerinnen haben innerhalb von nur vier Wochen mit Ihrer Unterschrift signalisiert, dass Sie unser Anliegen zur Fertigstellung des Schulgeländes unterstützen. Das ist ein starkes Signal. Zudem gibt es den Rückhalt von allen Ratsfraktionen der Opposition. Der Rückhalt und die Unterstützung von CDU, Grünen, SPD und FDP bestärkt uns in unserem Vorgehen.
Wir möchten mit unserem Bürgerbegehren erreichen, dass am Ende alle wahlberechtigten MonheimerInnen im Rahmen eines Bürgerentscheids demokratisch, frei und geheim über die unverzügliche Fertigstellung des Schulzentrums abstimmen dürfen, damit unsere Kinder hoffentlich nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten müssen, um das vollständige Schulgelände des schönen neuen Schulcampus nutzen zu können.

.Warum wir jetzt um finanzielle Unterstützung bitten

Bisher konnten wir das Bürgerbegehren aus den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit ehrenamtlicher Unterstützung voranbringen. Für die zahlreiche und tatkräftige Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken.
Anwalt und Verfahrenskosten sowie eine Kampagne für die nun kommenden Schritte werden unser bisheriges Budget jedoch sprengen. Deshalb freuen wir uns über jeden einzelnen Euro, mit dem Sie uns hierbei unterstützen!
Ihr Beitrag wird ausschließlich für Zwecke des Bürgerbegehrens verwendet. Finanzielle Mittel, die am Ende nicht zur Unterstützung des Projektes verwendet wurden, spenden wir im Nachgang den
Schulen des Schulzentrums und an den katholischen Verein für soziale Dienste SKFM Monheim, einen wesentlichen Träger der Flüchtlingshilfe in der Stadt Monheim. Eine Spendenquittung können wir leider nicht ausstellen, da wir keine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation sind.

Die Spenden können Sie uns über die Spendplattform "Gofundme" zukommen lassen.

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Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie die Basisdemokratie in Monheim. Vielen Dank!


Rückblick:

  •  22.11.2023: Einreichen des Bürgerbegehrens bei der Stadtverwaltung und Antrag auf Kostenschätzung.
  •  28.11.2023: Stadtverwaltung legt Kostenschätzung vor.
  • 01.12.2023: Antrag auf Vorprüfung der Unterschriftenliste incl. Kostenschätzung (Antrag löst eine Fristhemmung bis zu einer Entscheidung über den Antrag durch den Stadtrat aus).
  • 13.12.2023: Der Stadtrat verschiebt auf Antrag der Verwaltung eine laut Tagesordnung geplante Entscheidung über den Antrag auf Vorprüfung. Der Bürgermeister sagt auf Rückfrage durch die CDU zu, dass in einer Sitzung im Januar abgestimmt werden soll.
  • 28.12.2023: Die Stadtverwaltung teilt über den städtischen Newsletter mit, dass der Antrag auf Vorprüfung aus formalen Gründen angeblich unzulässig sei und damit das gesamte Bürgerbegehren am 27.12.2013 verfristet ist. Darüber hinaus teilt der Bürgermeister den Initiatoren schriftlich in einem Brief mit, dass er nicht die Absicht hat, den Stadtrat über den Antrag auf Vorprüfung abstimmen zu lassen.
  • 29.12.2023: Aufgrund der Empfehlung durch die beratenden Anwälte reichen die Initiatoren einen Widerspruch gegen die von der Stadtverwaltung verkündete Rechtsauffassung zur Zulässigkeit des Antrages auf Vorprüfung, insbesondere zur angeblichen Entscheidungsgewalt des Bürgermeisters in dieser Frage ein und beantragen eine Abstimmung des Stadtrates in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen in dieser Frage. Hilfsweise reichen die Initiatoren darüber hinaus deutlich über 4.000 Unterschriften von UnterstützerInnen des Bürgerbegehrens und somit das Bürgerbegehren selbst ein.
  • 16.01.2024: Erst 18 Tage nach Einreichung des Bürgerbegehrens informiert die Stadtverwaltung im städtischen Newsletter darüber, dass das Bürgerbegehren eingereicht wurde und nun die Unterschriften auf Gültigkeit geprüft werden sollen.
  •  24.01.2024: Sondersitzung des Stadtrats. Diese Sondersitzung wurde von der Opposition beantragtnachdem abzusehen war, dass die vom Bürgermeister am 13.12.2023 in Aussicht gestellte Sitzung zur Beschlussfassung über den Antrag auf Vorprüfung nicht durchgeführt werden sollte. Eine Entscheidung durch den Stadtrat wurde mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion und gegen die Stimmen der Opposition erneut vertagt.
  • 20.03.2024: Für die ordentliche Ratssitzung am 20.03.2024 hatte der Bürgermeister zuletzt eine Entscheidung über das Bürgerbegehren angekündigt.